Der Baumarkt als Hindernis Parcour: Grundsätzlich muss das Gartencenter Maßnahmen zur Absicherung der Kunden treffen. Nicht alles aber obliegt der Versicherung!
Ein Einbruch in den eigenen Wohnraum ist für viele Menschen zunächst ein großer Schock. Die Verletzung der höchstpersönlichen Privatsphäre, die Entweihung des Wohnraums sind zunächst häufig weit stärker im Blickfeld als die Durchsetzung der Kostenübernahme der Einbruchsschäden durch den eigenen Hausratversicherer.
Nach Anerkennung oder Feststellung der Leistungspflicht hat der Berufsunfähigkeitsversicherer im so genannten Nachprüfungsverfahren das Recht das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad zu überprüfen.
Der Weg von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche (GKV) ist nicht jedermann möglich. Der Gesetzgeber hat den Weg zurück mit Hindernissen versehen. Ab einem Alter von 55 Jahren ist der Weg nahezu versperrt.