Beim ersten Gespräch
Bevor Sie mir das Mandat zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung erteilen, klären wir gemeinsam während des ersten Gesprächs
- Welche Möglichkeiten gibt es, Ihr Ziel zu erreichen; d.h. kann Ihre Angelegenheit außergerichtlich begonnen und geklärt werden oder ist eine sofortige gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruches notwendig
- Welche Kosten kommen auf Sie; gegebenenfalls könnten die Kosten mit staatlichen Mitteln vorfinanziert werden ( z.B. Beratungs- oder Prozesskostenhilfehilfe)
Bringen Sie bitte schon beim ersten Gespräch Unterlagen mit;
In Familienrechtsangelegenheiten:
die Eheurkunde oder Unterlagen der eingetragener Partnerschaft, wenn vorhanden, Ehe- oder Partnerschaftsverträge bzw. sonstige Vereinbarungen; wenn vorhanden, bisherigen Schriftwechsel
bei Unterhaltsforderungen: Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Unterlagen für Kranken-,Pflege-Rentenversicherungen, Steuererstattungen Einnahme; falls Sie selbständig tätig sind; z.B. Einnahme-und Überschussrechnungen für die letzten 3 Jahre sowie Einkommensteuererklärungen und Bescheide für diese 3 Jahre sowie Ihre privaten Kranken- und Pflegeversicherungsnachweise
In erbrechtlichen Angelegenheiten:
z.B. Testamente; Notizen des Erblassers/Erblasserin die für eine Testamentsauslegung wichtig sein könnten; Schreiben der Amstsgerichte (Nachlassgericht); Sterbeurkunde